20 Jahre Bürogemeinschaft „Integrationsfachdienst Gießen“ (Pressemitteilung im September 2016)
Nunmehr zwanzig Jahre ist es her, als sich die Geschäftsführer dreier Träger aus der Behindertenhilfe – Andreas Büscher vom Förderverein für seelisches Gesundheit e. V, Magnus Schneider von der Lebenshilfe Gießen e. V. und Klaus Hugo vom Verein zur Betreuung psychisch Kranker e. V. (heute Profile gGmbH) – zusammengeschlossen haben, um sich gemeinsam für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den 1. Arbeitsmarkt einzusetzen. Dieses Ereignis nimmt Andreas Büscher (Leiter des Integrationsfachdienstes Gießen) zum Anlass, die Entstehungsgeschichte der Bürogemeinschaft und deren Entwicklung der vergangenen 20 Jahre Revue passieren zu lassen.
„Obwohl wir damals schon in diversen Arbeitskreisen vernetzt waren und eine ähnliche Arbeit machten, schien es uns im Hinblick auf die betroffenen Menschen sinnvoll, eine zentrale Anlaufstelle für Arbeitnehmer_innen mit Behinderung und deren Arbeitgeber zu schaffen. Hinzu kam die Überlegung, die Übergänge bei der Vermittlung aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den 1. Arbeitsmarkt sowie die Begleitung und Beratung der integrierten Menschen und deren Arbeitgeber zu vereinfachen. In gemeinsamen Teamsitzungen und Supervisionen sollten Fälle besprochen und Übergaben von den WfbM-Mitarbeiter_innen an IFD-Mitarbeiter_innen frühzeitig angebahnt werden. Zudem sollte eine Erweiterung des Angebots um den Bereich der Vermittlung erfolgen. Bis dahin hatte man sich schwerpunktmäßig um die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderung gekümmert. Nur in seltenen Fällen gelang es den Mitarbeiter_innen im Falle eines Arbeitsplatzverlustes eine neue berufliche Perspektive für den von Arbeitslosigkeit bedrohten behinderten Menschen zu erreichen. Durch eine spezielle Abteilung „Vermittlung“ innerhalb des IFD’s sollte es möglich werden, diese Menschen intensiv bei der Arbeitsplatzsuche zu unterstützen“, so Büscher.
In einem auf drei Jahre angelegten Modellprojekt sollten in den Jahren 1996 – 1998 Schulabgänger mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Der IFD Gießen wurde neben drei weiteren IFD’s in Hessen (Frankfurt, Marburg, Kassel) zum Modellstandort gewählt. Damals kam Martin Schmidt zum Integrationsfachdienst und brachte das Modellprojekt nach drei Jahren erfolgreich zum Ende. Noch heute arbeiten Teilnehmer aus diesem Projekt in Betrieben des 1. Arbeitsmarktes im Landkreis Gießen.
Von 1998 – 2001 schloss sich ein weiteres Modellprojekt an. In diesem konzentrierte man sich auf die Vermittlung arbeitsloser Menschen mit Behinderung. Im Frühjahr 2001 kam Alexandra Hüge zum IFD-Team hinzu und erhielt zunächst einen auf die Restlaufzeit des Modellprojekts befristeten Arbeitsvertrag. „Mein erster Arbeitsvertag beim Förderverein für seelische Gesundheit e. V. war auf 10 Monate befristet. Mittlerweile arbeite ich seit fast 16 Jahren im IFD. Das sage ich heute immer wieder meinen arbeitsuchenden Klienten, wenn sie die Erwartung haben, sofort einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erhalten.“
Auch dieses Modellprojekt war erfolgreich und so wurde das Angebot des IFD zur Vermittlung von arbeitslosen Menschen mit Behinderung unter der Kostenträgerschaft des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen – Integrationsamt in die Regelfinanzierung überführt. „Damals konnte jeder zu uns kommen, der die Zugangsvoraussetzungen (Arbeitslosigkeit, Schwerbehinderung und wohnhaft in Stadt oder Landkreis Gießen) erfüllte. Unsere Stellen incl. der Raumkosten waren vom Integrationsamt komplett finanziert. Dies betraf sowohl die Stellen der Mitarbeiter_innen, die sich um die Vermittlung kümmerten, als auch die, die bereits seit vielen Jahren mit der berufsbegleitenden Beratung von Menschen mit Behinderung betraut waren.“
Mit Einführung des Sozialgesetzbuchs IX (früheres Schwerbehindertengesetz) wurden andere Leistungsträger (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge) verpflichtet im Rahmen der „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ die berufliche Teilhabe (Eingliederung) behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen durch Geld- oder Sachleistungen zu fördern.
Die Integrationsämter zogen sich bedingt durch die gesetzlichen Veränderungen nach und nach aus der Finanzierung der Vermittlungsarbeit der IFD’s heraus. Hinzu kam, dass durch die Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 plötzlich eine neue Behörde, die GIAG (heute: Jobcenter Gießen) für die Vermittlung der meist langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderung zuständig war. Es wurde November 2005 bis auch mit der GIAG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden konnte. Die gute Zusammenarbeit mit dem heutigen Jobcenter Gießen läuft mittlerweile im elften Jahr“, so Hüge.
Trotz öffentlicher Vergabemaßnahmen, auf die sich auch andere Träger bewerben können, erhielt der IFD Gießen vom Jobcenter Gießen auch in diesem Jahr erneut den Zuschlag für eine auf zunächst zwei Jahre angelegte Maßnahme. „Wir sind stolz darauf, über so viele Jahre unser Angebot stetig erweitert zu haben und von verschiedenen Leistungsträgern wie dem Integrationsamt, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, den Rentenversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften beauftragt zu werden. Zweimal jährlich lädt der Integrationsfachdienst Gießen die Leistungsträger zu einem Koordinierungsausschuss ein, um sich über die gemeinsame Arbeit auszutauschen. Auch wenn kürzlich ein Träger – die Profile gGmbH – die Bürogemeinschaft verlassen hat, um sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren, so spricht unsere Position am Markt dafür, dieses Modell auch in den kommenden Jahren fortzusetzen“, meint Büscher.
Der Integrationsfachdienst ist laut § 109 SGB IX zuständig für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. Dies betriff insbesondere Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfach-behinderung. Betroffene Menschen können sich montags bis freitags telefonisch an den Integrationsfachdienst wenden. Es erfolgt dann zunächst eine Klärung, wer als zuständiger Leistungsträger für eine Beauftragung des IFD in Frage kommt, bevor eine Aufnahme in eine der Maßnahmen im IFD – Vermittlung oder in die berufsbegleitende Beratung für schwerbehinderte Arbeitnehmer_innen erfolgt.
Integrationsfachdienst Gießen
Ludwigstraße 14
35390 Gießen
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