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Presse

Unabhängiges Gremium nimmt sich der Probleme aus dem Bereich Psychiatrie an (Gießener Anzeiger, 30.03.2017)

BeschwerdestelleAnzeiger

Das Trialogische Team der Beschwerdestelle Psychiatrie im Landkreis Gießen stellte sich und die Einrichtung vor. Mit dabei auch Gesundheitsdezernent Hans Peter Stock (4.v.l.)

Foto: atb

Unabhängiges Gremium nimmt sich der Probleme aus dem Bereich Psychiatrie an

KREIS GIESSEN - (atb). "Beschwerden sind ein Beitrag zur Verbesserung", so lautet das Motto der neuen "Unabhängigen Beschwerdestelle Psychiatrie im Landkreis Gießen". Worum es geht, erklärte Marco Auernigg, Psychiatriekoordinator des Landkreises im Landratsamt.


Es gehe letztlich um eine niedrigschwellige Möglichkeit, Kritik anzubringen. Manfred Haas, Mitglied der Gruppe der Psychiatrie-Erfahrenen, erklärte, dass es bei psychisch Erkrankten häufig Hemmungen gebe. Wenn man gerade "richtig krank" sei, habe man an einer Beschwerdestelle allerdings kein Interesse. Später jedoch schon. Irmtraud Junker von der Angehörigengruppe Mittelhessen ergänzte, dass die Beschwerdestelle aber auch von Mitarbeitern etwa von Kliniken genutzt werden könne. Zum selben Thema sagte Elisabeth Weißler-Mahlke: "Betroffene und Angehörige trauen sich oft nicht Ärzte anzugehen, zu sagen, was ihnen nicht gefällt. Da bestehen Ängste." Die Beschwerdestelle sei da etwas ganz anderes. Man könne in einer guten Atmosphäre auf den Betroffenen zugehen und etwas fragen.
Jochen Schlenzig von der Gruppe der Psychiatrie-Erfahrenen Laubach erläuterte den weiteren Verlauf nach der Beschwerde. Diese gehe zunächst per Mail oder über Anrufbeantworter ein, Sprechzeiten gebe es nicht. Regelmäßig werden dann die Klagen während Treffen der neun Mitglieder besprochen. "Wir nehmen außerdem", so Schlenzig, "mit dem Beschwerdeführer Kontakt auf. Dann besprechen wir das Vorgehen mit der Person. Eventuell gibt es einen gemeinsamen Termin oder wir versuchen, zu vermitteln."
Beispiele für Beschwerden nannte Horst Mathiowetz vom Förderverein für seelsische Gesundheit, Leitung Betreutes Wohnen. So könnte es Klagen über angewendete Gewalt oder Zwang und auch über medikamentöse Vergabe geben. Manchmal werde kritisiert, dass Betreuer zu selten oder zu wenig da seien, oder dass das Verhalten bei Hausbesuchen nicht adäquat sei. Gefühlte Übergriffe könnten Kritikpunkte sein oder wenn die Eigenständigkeit Betroffener nicht gewertschätzt werde. Es gebe immer noch häufig das Bild, dass die Profis besser wüssten, was den Menschen helfe, als die Menschen selbst.
Den Profis solle die Einrichtung ebenfalls dienen. Man brauche ein Beschwerdemanagement, meinte Horst Mathiowetz. Häufig liefen Beschwerden über einen Dritten. Auch bei ambulanten Diensten laufe zudem nicht immer alles rund. Man brauche eine unabhängige Einrichtung.

Man wolle, so erklärte Auernigg weiter, mit der Einrichtung nicht nur einzelnen Personen weiterhelfen, sondern auch die Strukturen im Landkreis diesbezüglich verbessern. Er selbst, so Auernigg, sei als Psychiatriekoordinator nur beratendes Mitglied. Er machte darauf aufmerksam, dass die Einrichtungen keine Rechtsberatung anbiete.
Die Idee sei von einer Gruppe von Menschen mit Psychiatrieerfahrung schon vor einigen Jahren entwickelt worden. Mehrere Teilnehmer der Gruppe, außerdem Mitglieder der Angehörigengruppe Mittelhessen, die eine solche Beschwerdegruppe ebenfalls seit einigen Jahren fordert, und Vertreter professioneller Einrichtungen waren anwesend und bilden, teilweise ehrenamtlich, das Team der Beschwerdestelle.
Die AG Psychiatrie des Beirats für Menschen mit Behinderung des Landkreises Gießen griff dann die Forderung auf. Eine "Trialogische Zusammensetzung" ist das Stichwort. Das heißt, so Auernigg, eine Beschwerdestelle solle sich grundsätzlich aus Mitgliedern der oben genannten drei Gruppen zusammensetzen. Der Landkreis sei nicht Träger, biete aber die Infrastruktur an, so Auernigg. Dazu gehören etwa Telefon, Mailbox, Treffpunkt oder Aktenablage.

Er wisse allerdings schon, dass Betroffene nach wie vor Vorurteilen ausgesetzt seien, denen es zu begegnen gelte. Von
einer Wahrnehmungsverschiebung in den Medien spricht in diesem Zusammenhang Horst Mathiowetz, Leiter des Betreuten Wohnens im Förderverein
für seelische Gesundheit. So tauchten zum Beispiel Menschen, die unter einer Psychose leiden, nur dann medial auf, wenn sie etwa eine Straftat begangen hätten. Dieser negativen Verengung müsse mit Öffentlichkeitsarbeit entgegengetreten werden, so der Leiter, der eine andere öffentliche Wahrnehmung von Menschen mit psychischer Erkrankung einfordert. Auch dafür setzt sich der „Arbeitskreis Psychiatrie Erfahrene“ ein. Wer mitdiskutieren will, ist eingeladen und kann beim nächsten Treffen am 20. Januar um 11 Uhr einfach in der Frankfurter Straße 44 (zweiter Stock) vorbeikommen.

Die Gründung der Beschwerdestelle begrüßte auch der hauptamtliche Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Hans-Peter Stock. Es sei eine berechtigte Forderung, eine unabhängige Beschwerdestelle einzurichten, meinte er. Er sei froh, dass es diese nun gebe. Er sagte: "Ich bin stolz darauf, dass wir das eingerichtet haben, bevor es durch gesetzliche Maßgaben vorgegeben wurde."

Ab sofort ist der Dienst nutzbar. Man kann sich über ein Telefon mit Anrufbeantworter oder per Post oder auch per E-Mail beklagen.
Die Telefonnummer lautet (0641) 93901439. Die E-Mail-Adresse lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Beteiligt sind neben den Mitgliedern der Gruppe "Psychiatrie-Erfahrene", Mitglieder der Angehörigengruppe und von professioneller Seite Dr. Johannes Wilhelm von der UKGM, Dr. Astrid Dalizda von Vitos Gießen-Marburg und der niedergelassene Psychiater Dieter Schneider.

Integrationsfachdienst Gießen besteht seit 20 Jahren (Gießener Anzeiger, 26. September 2016)

Foto 20 Jahre IFD Foerderverein Giessen
Magnus Schneider, Alexandra Hüge und Andreas Büscher feiern das 20-jährige Bestehen des Integrationsfachdienstes Gießen. Foto: Maywald

GIESSEN - (fm). "Wir sind der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen im Bereich Schwerbehinderung, Rehabilitation und Arbeitsleben", erklärt Andreas Büscher, Leiter des Integrationsfachdienstes (IFD) Gießen. "Wir beraten behinderte Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber in allen Fragen der Eingliederung."

Zusammen mit Alexandra Hüge, die den Bereich Vermittlung im IFD leitet, und dem Vorstand der Lebenshilfe, Magnus Schneider, blickte Büscher gestern auf die 20-jährige Erfolgsgeschichte des IFD zurück. Für ihn gibt es in ganz Hessen neben Gießen "keinen Fachdienst, der so gut ausgebaut ist". Allein im Bereich Vermittlung sind sieben der insgesamt elf IFD-Mitarbeiter tätig.

Unterm Strich hat der IFD in den letzten zwölf Jahren 289 Menschen mit geistigen, psychischen und seelischen Erkrankungen, mit intellektuellen Behinderungen und Hörbehinderungen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Solche Schwerbehinderungen machen rund 75 Prozent der im Sozialgesetzbuch IX definierten Zielgruppe aus. Laut Alexandra Hüge kommen die meisten aus der Stadt und dem Landkreis Gießen, ein Teil auch aus dem Vogelsberg-, Lahn-Dill- und Wetterau-Kreis. Aufgrund seiner Leistungen, die das hessische Integrationsamt als "vorbildlich" bezeichnet, hat der IFD Gießen auch in diesem Jahr vom Jobcenter Gießen den Zuschlag für eine Maßnahme erhalten, die zunächst für zwei Jahre angelegt ist. Vor 20 Jahren haben sich die Geschäftsführer dreier Träger aus der Behindertenhilfe - Andreas Büscher vom Förderverein für seelische Gesundheit, Magnus Schneider von der Lebenshilfe Gießen und der inzwischen pensionierte Klaus Hugo vom Verein zur Betreuung psychisch Kranker (heute Profile gGmbH) - zusammengetan, um sich gemeinsam für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt einzusetzen. Die Idee zu einer "zentralen Anlaufstelle" für Arbeitnehmer mit Behinderung und deren Arbeitgeber hatte Magnus Schneider. Vorher arbeiteten "vernetzte Arbeitskreise" nebeneinander her. Zudem sollten die Übergänge bei der Vermittlung aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den ersten Arbeitsmarkt sowie die Begleitung und Beratung der integrierten Menschen und deren Arbeitgeber vereinfacht werden. In einem auf drei Jahre angelegten Modellprojekt sollten in den Jahren 1996 bis 1998 Schulabgänger mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Der IFD Gießen wurde neben drei weiteren IFDs in Hessen (Frankfurt, Marburg und Kassel) zum Modellstandort gewählt. Damals kam Martin Schmidt zum Integrationsfachdienst und brachte das Modellprojekt nach drei Jahren erfolgreich zum Ende. Von 1998 bis 2001 schloss sich ein weiteres Modellprojekt an. In diesem konzentrierte man sich auf die Vermittlung arbeitsloser Menschen mit Behinderung. Als auch dieses Modellprojekt erfolgreich war, übernahm der Landeswohlfahrtsverband Hessen (Integrationsamt) die Regelfinanzierung.

Einig sind sich Büscher, Hüge und Schneider, dass geistig, psychisch oder seelisch erkrankte Menschen viel persönliche Unterstützung brauchen, weil sie schon kleinste Veränderungen an ihrem Arbeitsplatz emotional sehr belasten. Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches IX wurden die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung und die Kriegsopferfürsorge verpflichtet, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen zu unterstützen. Ab der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 war die GIAG (heute: Jobcenter Gießen) für die Vermittlung der meist langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderung zuständig. "Die gute Zusammenarbeit mit dem heutigen Jobcenter Gießen läuft mittlerweile im elften Jahr", sagte Hüge.

Der Integrationsfachdienst ist laut § 109 SGB IX zuständig für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. Betroffene Menschen können sich montags bis freitags telefonisch an den Integrationsfachdienst wenden.

Integrationsfachdienst (IFD) Gießen
Ludwigstraße 14
35390 Gießen
Telefonnummer: 0641/97576-20
Fax: 0641/97576-50
Web: www.ifd-giessen.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

20 Jahre Bürogemeinschaft „Integrationsfachdienst Gießen“ (Pressemitteilung im September 2016)

Nunmehr zwanzig Jahre ist es her, als sich die Geschäftsführer dreier Träger aus der Behindertenhilfe – Andreas Büscher vom Förderverein für seelisches Gesundheit e. V, Magnus Schneider von der Lebenshilfe Gießen e. V. und Klaus Hugo vom Verein zur Betreuung psychisch Kranker e. V. (heute Profile gGmbH) – zusammengeschlossen haben, um sich gemeinsam für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den 1. Arbeitsmarkt einzusetzen. Dieses Ereignis nimmt Andreas Büscher (Leiter des Integrationsfachdienstes Gießen) zum Anlass, die Entstehungsgeschichte der Bürogemeinschaft und deren Entwicklung der vergangenen 20 Jahre Revue passieren zu lassen.

„Obwohl wir damals schon in diversen Arbeitskreisen vernetzt waren und eine ähnliche Arbeit machten, schien es uns im Hinblick auf die betroffenen Menschen sinnvoll, eine zentrale Anlaufstelle für Arbeitnehmer_innen mit Behinderung und deren Arbeitgeber zu schaffen. Hinzu kam die Überlegung, die Übergänge bei der Vermittlung aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den 1. Arbeitsmarkt sowie die Begleitung und Beratung der integrierten Menschen und deren Arbeitgeber zu vereinfachen. In gemeinsamen Teamsitzungen und Supervisionen sollten Fälle besprochen und Übergaben von  den WfbM-Mitarbeiter_innen an IFD-Mitarbeiter_innen frühzeitig angebahnt werden. Zudem sollte eine Erweiterung des Angebots um den Bereich der Vermittlung erfolgen. Bis dahin hatte man sich schwerpunktmäßig um die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderung gekümmert. Nur in seltenen Fällen gelang es den Mitarbeiter_innen im Falle eines Arbeitsplatzverlustes eine neue berufliche Perspektive für den von Arbeitslosigkeit bedrohten behinderten Menschen zu erreichen. Durch eine spezielle Abteilung „Vermittlung“ innerhalb des IFD’s sollte es möglich werden, diese Menschen intensiv bei der Arbeitsplatzsuche zu unterstützen“, so Büscher.

In einem auf drei Jahre angelegten Modellprojekt sollten in den Jahren 1996 – 1998 Schulabgänger mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Der IFD Gießen wurde neben drei weiteren IFD’s in Hessen (Frankfurt, Marburg, Kassel) zum Modellstandort gewählt. Damals kam Martin Schmidt zum Integrationsfachdienst und brachte das Modellprojekt nach drei Jahren erfolgreich zum Ende. Noch heute arbeiten Teilnehmer aus diesem Projekt in Betrieben des 1. Arbeitsmarktes im Landkreis Gießen.
Von 1998 – 2001 schloss sich ein weiteres Modellprojekt an.  In diesem konzentrierte man sich auf die Vermittlung arbeitsloser Menschen mit Behinderung. Im Frühjahr 2001 kam Alexandra Hüge zum IFD-Team hinzu und erhielt zunächst einen auf die Restlaufzeit des Modellprojekts befristeten Arbeitsvertrag. „Mein erster Arbeitsvertag beim Förderverein für seelische Gesundheit e. V. war auf 10 Monate befristet. Mittlerweile arbeite ich seit fast 16 Jahren im IFD. Das sage ich heute immer wieder meinen arbeitsuchenden Klienten, wenn sie die Erwartung haben, sofort einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erhalten.“

Auch dieses Modellprojekt war erfolgreich und so wurde das Angebot des IFD zur Vermittlung von arbeitslosen Menschen mit Behinderung unter der Kostenträgerschaft des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen – Integrationsamt in die Regelfinanzierung überführt. „Damals konnte jeder zu uns kommen, der die Zugangsvoraussetzungen (Arbeitslosigkeit, Schwerbehinderung und wohnhaft in Stadt oder Landkreis Gießen) erfüllte. Unsere Stellen incl. der Raumkosten waren vom Integrationsamt komplett finanziert. Dies betraf sowohl die Stellen der Mitarbeiter_innen, die sich um die Vermittlung kümmerten, als auch die, die bereits seit vielen Jahren mit der berufsbegleitenden Beratung von Menschen mit Behinderung betraut waren.“

Mit Einführung des Sozialgesetzbuchs IX (früheres Schwerbehindertengesetz) wurden andere Leistungsträger (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge) verpflichtet im Rahmen der „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ die berufliche Teilhabe (Eingliederung) behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen durch Geld- oder Sachleistungen zu fördern.

Die Integrationsämter zogen sich bedingt durch die gesetzlichen Veränderungen nach und nach aus der Finanzierung der Vermittlungsarbeit der IFD’s heraus. Hinzu kam, dass durch die Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 plötzlich eine neue Behörde, die GIAG (heute: Jobcenter Gießen) für die Vermittlung der meist langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderung zuständig war. Es wurde November 2005 bis auch mit der GIAG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden konnte. Die gute Zusammenarbeit mit dem heutigen Jobcenter Gießen läuft mittlerweile im elften Jahr“, so Hüge.

Trotz öffentlicher Vergabemaßnahmen, auf die sich auch andere Träger bewerben können, erhielt der IFD Gießen vom Jobcenter Gießen auch in diesem Jahr erneut den Zuschlag für eine auf zunächst zwei Jahre angelegte Maßnahme. „Wir sind stolz darauf, über so viele Jahre unser Angebot stetig erweitert zu haben und von verschiedenen Leistungsträgern wie dem Integrationsamt, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, den Rentenversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften beauftragt zu werden. Zweimal jährlich lädt der Integrationsfachdienst Gießen die Leistungsträger zu einem Koordinierungsausschuss ein, um sich über die gemeinsame Arbeit auszutauschen.  Auch wenn kürzlich ein Träger – die Profile gGmbH – die Bürogemeinschaft verlassen hat, um sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren, so spricht unsere Position am Markt dafür, dieses Modell auch in den kommenden Jahren fortzusetzen“, meint Büscher.

Der Integrationsfachdienst ist laut § 109 SGB IX zuständig für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. Dies betriff insbesondere Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfach-behinderung. Betroffene Menschen können sich montags bis freitags telefonisch an den Integrationsfachdienst wenden. Es erfolgt dann zunächst eine Klärung, wer als zuständiger Leistungsträger für eine Beauftragung des IFD in Frage kommt, bevor eine Aufnahme in eine der Maßnahmen im IFD – Vermittlung oder in die berufsbegleitende Beratung für schwerbehinderte Arbeitnehmer_innen erfolgt.

Integrationsfachdienst Gießen
Ludwigstraße 14
35390 Gießen
Tel.: 0641 / 97576-20
Fax: 0641 / 97576-50
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: www.ifd-giessen.de

Mitten in die Gesellschaft gehen (Gießener Anzeiger, 04.01.2017)

ag psych

Keine Selbsthilfegruppe: Alfred Grummbt, Patrick Hoffmann und Horst Mathiowetz (von links) engagieren sich für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Aktuell geht es darum, eine Beschwerdestelle einzurichten.

Foto: Scholz

Mitten in die Gesellschaft gehen

KONZEPT „Arbeitskreis Psychiatrie Erfahrene“ setzt sich für die Belange von Menschen mit psychischer Erkrankung ein

GIESSEN. Das Ziel des „Arbeitskreises Psychiatrie Erfahrene“ ist klar definiert: „Wir engagieren uns dafür, dass sich Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen der UN-Behindertenrechts-konvention für sich selbst einsetzen können“, sagt Patrick Hoffmann im Gespräch mit dem Anzeiger. Gemeinsam mit Alfred Grummbt und weiteren Mitstreitern ist der Student aktiv in dem Arbeitskreis, der seit mittlerweile vier Jahren regelmäßig tagt und mithilfe der Caritas und des Fördervereins für seelische Gesundheit ins Leben gerufen wurde.
Aktuell geht es darum, eine Beschwerdestelle für Menschen mit psychischer Behinderung einzurichten, die gerade konzeptioniert wird. Weitere Unterstützer sind willkommen.

Betroffene für Betroffene „Wir sind allerdings keine Selbsthilfegruppe.

Unser Kreis hat eher politischen Charakter“, erklärt Hoffmann. Einmal im Monat trifft sich die Gruppe in der Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle der Caritas in der Frankfurter Straße 44, um Themen zu erörtern, die Mitglieder dann in anderen Gremien vorbringen. So ist man unter anderem im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung und in der angeschlossenen Arbeitsgemeinschaft Psychiatrie
des Landkreises vertreten. Und: „Jeder, der betroffen ist, ist in unserem Arbeitskreis willkommen und kann seine Ideen einbringen. Die wichtige Frage ist: Was können wir für uns tun?“, unterstreicht Hoffmann, der im siebten Semester Soziale Arbeit studiert. Besonders wichtig an diesem Engagement sei eben, dass sich Betroffene für Betroffene einsetzen.
Die seit den 50er Jahren verbreitete Einstellung, dass Nicht-Betroffene schon am Besten wüssten, was für die Erkrankten gut sei, habe sich mit der Behindertenrechtskonvention geändert. „Das ist nun ein ganz anderes Konzept, das deutlich macht, dass Erkrankte selbst wissen, was für sie gut ist“, sagt Hoffmann.
Grummbt pflichtet bei: Lange sei gerade dieser Ansatz nicht akzeptiert worden, doch die von der Konvention angestrebte Inklusion müsse nun auch mit Leben gefüllt werden. „Wir möchten in der Öffentlichkeit mehr wahrgenommen werden, und zwar nicht mehr als eine Art Sondergruppe“, betont der Gießener.
Patrick Hoffmann unterstreicht, dass es dem Arbeitskreis zentrales Anliegen sei, Menschen mit psychischer Erkrankung zu motivieren, mitten in die gesellschaftliche Gemeinschaft zu gehen.

Negative Verengung

Er wisse allerdings schon, dass Betroffene nach wie vor Vorurteilen ausgesetzt seien, denen es zu begegnen gelte. Von
einer Wahrnehmungsverschiebung in den Medien spricht in diesem Zusammenhang Horst Mathiowetz, Leiter des Betreuten Wohnens im Förderverein
für seelische Gesundheit. So tauchten zum Beispiel Menschen, die unter einer Psychose leiden, nur dann medial auf, wenn sie etwa eine Straftat begangen hätten. Dieser negativen Verengung müsse mit Öffentlichkeitsarbeit entgegengetreten werden, so der Leiter, der eine andere öffentliche Wahrnehmung von Menschen mit psychischer Erkrankung einfordert. Auch dafür setzt sich der „Arbeitskreis Psychiatrie Erfahrene“ ein. Wer mitdiskutieren will, ist eingeladen und kann beim nächsten Treffen am 20. Januar um 11 Uhr einfach in der Frankfurter Straße 44 (zweiter Stock) vorbeikommen.

Tür zur Arbeit öffnen (Gießener Allgemeine, 06.08.2016)

Tuer zur Arbeit oeffnen
Zuwendungsbescheide für sozialintegrative Projekte in einer Gesamthöhe von 338500 Euro überreicht Landrätin Anita Schneider (3.v. r.) den Vertretern von fünf Institutionen, mit denen der Landkreis eng zusammenarbeitet. (Foto: pm)

Landrätin übergibt Zuwendungsbescheide über 338 500 Euro

Gießen (pm). Landrätin Anita Schneider lobte die Arbeit von mehreren Institutionen im Landkreis Gießen: »In erster Linie dienen die Projekte dazu, langzeitarbeitslose Menschen zu stabilisieren.« Sie übergab Zuwendungsbescheide in einer Gesamthöhe von 338500 Euro. Die Integration in den ersten Arbeitsmarkt sei das wichtigste Ziel für das Jobcenter Gießen, dessen Träger der Landkreis Gießen und die Arbeitsagentur sind. Der Landkreis stelle darüber hinaus zusätzliches Geld zur Verfügung, erklärte die Landrätin. Die vor vier Jahren begonnenen Projekte der ZAUG gGmbH, des Caritasverbands, der Jugendwerkstatt und des Fördervereins für seelische Gesundheit seien inzwischen eine anerkannte Konstante im Instrumentarium des Jobcenters. »Deshalb fördern wir sie weiter, damit Menschen, die weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind, dauerhaft eine Chance zur Teilhabe haben.«Vor allem werde ihnen dadurch die Tür zum Weg in eine Erwerbstätigkeit geöffnet.
Kooperation mit Jobcenter
Die Mehrzahl der langzeitarbeitslosen Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) habe keine oder eine nur unzureichende Qualifikation. »Es ist unsere Aufgabe, diesen Menschen über die persönliche Stabilisierung denWeg zur Qualifikation zu ebnen.« Die Projekterfolge würden die häufig zu hörende Annahme widerlegen, dass Langzeitarbeitslose zwangsläufig in Hoffnungslosigkeit versinken. Für 74 Prozent der Teilnehmer aus dem vergangenen Jahr sei erfolgreich der Anfang gemacht, um in der vom Jobcenter garantierten Anschlussförderung mittelfristig den Sprung in das Erwerbsleben zu schaffen.
Das Zentrum Arbeit, Umwelt Gießen (ZAUG) richtet sich mit seinem Projekt »ProAktiv« vor allem an Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern, vorwiegend Alleinerziehenden. Der Caritasverband führt mit »Wegbereiter« an den Arbeitsmarkt heran. Hier kann, je nach Hemmnis, auf bisher versteckte Problemlagen eingegangen werden. Einen ähnlichen Weg verfolgt die Jugendwerkstatt mit »Auffordern statt aufgeben«, die hierfür ihre vielfältigen Fachbereiche für praxisnahes Arbeitstraining nutzt. Ein ebenfalls erfolgreiches Projekt setzt der Förderverein für seelische Gesundheit mit seinem »Plan B« um, das sich vorwiegend Personen mit psychischen Beeinträchtigungen widmet.
Die Gesamtfördersumme beläuft sich auf insgesamt 338500 Euro. Die Projekte werden aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gefördert. Die Umsetzung der Projekte findet in enger Kooperation mit dem Jobcenter statt.

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